Apr
27
2010
Rechnungshof deckt Privilegiensystem auf
Autor: redaktion
Was haben FPK, SPÖ und ÖVP bei Beamtenprivilegien zu verbergen?
Massive Fehlentwicklungen bei den Beamtenpensionen in Kärnten deckt der Rechnungshof in seinem aktuellen Jahrestätigkeitsbericht auf. Trotz seiner eindeutigen Empfehlungen bleiben in Kärnten offensichtlich viele notwendige Schritte unerledigt, das alte Beamten-Privilegiensystem wird von FPK, SPÖ und ÖVP ungeniert weitergeführt.
In folgenden Punkten besteht laut Rechnungshof dringender Handlungsbedarf:
- Entscheidung über die Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bis zum Ablauf einer tatsächlichen Landesdienstzeit von fünf Jahren
- Vorsehen einer Altersbeschränkung von 40 Jahren in den Pragmatisierungsrichtlinien wegen des Verhältnisses von Überweisungsbeiträgen zu geleisteten Pensionsbeiträgen
- Festlegung eines einheitlichen jährlichen Abschlags von 3,36 Prozentpunkten für Dienstunfähigkeit
- Parallelrechnung des Ruhegenusses mit dem Pensionskonto nach Allg. Pensionsgesetz
- Einrichtung einer Pensionskassa für bestimmte Beamte
Anscheinend haben FPK, SPÖ und ÖVP bei den Beamtenprivilegien einiges zu verbergen. Das zeigt auch ein bis dato einzigartiger Fall von Demokratiefeindlichkeit, der sich am 26.11.2009 in der „Obmännerkonferenz“, die vor Beginn der Landtagssitzung stattfindet, ereignet hat. Die Klubobmänner von (damals noch) BZÖ, SPÖ und ÖVP haben doch tatsächlich – gemeinsam mit den Landtagspräsidenten – ein faktisches „Redeverbot“ für die Abgeordneten beschlossen. BZÖ, SPÖ und ÖVP wollten anscheinend allen Abgeordneten diktieren, dass sie zum damaligen Tagesordnungspunkt 11, Rechnungshofbericht „über die Reformen der Beamtenpensionssysteme des Bundes und der Länder“ keine Wortmeldung abgeben und dazu schweigen.
Es ist unverständlich, warum die dringend notwendigen Reformen nicht schon längst umgesetzt sind, vor allem weil schon durch die bloße Angleichung ans Bundesmodell enorme Einsparungen möglich wären. Kärnten leistet sich für Beamten das österreichweit teuerste Pensionsrecht. Zwischen 2010 und 2049 könnten 200 Mio. Euro in Kärnten gespart werden. Kärnten ist somit schon wieder Nachzügler und gibt am meisten Geld für ein veraltetes Pensionssystem aus. Hier werden enorme Einsparungspotenziale jahrelang einfach ignoriert.
Warum in Kärnten Beamte gegenüber Beamten in anderen Bundesländern und den ArbeiterInnen bevorzugt werden, wissen offenbar nur FPK, SPÖ und ÖVP. In Kärnten können Beamte schon mit 61,5 Jahren (statt 65 Jahre) in Pension gehen und beziehen als Pension ihr Letztgehalt (nicht Durchrechnungszeitraum von 40 Jahren). Daher ist die sofortige Umsetzung der Beamtenpensionsreform dringend notwendig und die Forderung nach gleichen Leistungen bei gleichen Beiträgen nur sozial gerecht.


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